STORNIERUNGSBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE REGELN
1) CHECK-IN
a) Passagiere müssen mindestens 1 Stunde vor Abfahrt am Check-in-Schalter des jeweiligen Unternehmens sein, um die Check-in-Verfahren für Pass- und Visumkontrollen abzuschließen. Der Check-in endet 30 Minuten vor Abfahrt. An Wochenenden und in der Hochsaison wird eine frühere Ankunft empfohlen.
b) Besondere Bestimmungen für Passagiere mit Fahrzeugen:
- Der Check-in für Passagiere mit Fahrzeugen erfolgt nur im Hafenbüro.
- Passagiere mit Fahrzeugen müssen mindestens 1,5 Stunden vor Abfahrt im Hafen sein.
- Für Firmenfahrzeuge ist eine Unterschriftsprobe erforderlich, wenn Sie der Eigentümer sind, oder eine notarielle Vollmacht, wenn Sie Angestellter sind.
- Um mit einem Mietwagen ins Ausland zu reisen, benötigen Sie eine notarielle Vollmacht vom Vermieter.
- Die Grüne Karte ist eine Zusatzversicherung, die Ihre Fahrzeugversicherung im Ausland gültig macht.
2) OFFENE TICKETS
Offene Tickets können nur bei Verfügbarkeit und nur über die jeweiligen Firmenbüros gebucht werden. Offene Tickets müssen mindestens 1 Tag vor Abfahrt geschlossen werden.
- Offene Tickets sind 6 Monate gültig. Nicht genutzte Tickets werden 6 Monate nach Ausstellung automatisch storniert.
3) VERLORENES TICKET
4) NICHT ÜBERTRAGBARE TICKETS
Auf einen Namen ausgestellte Tickets sind nicht übertragbar. Der Beförderer haftet nicht gegenüber dem Berechtigten, wenn er gutgläubig einen anderen Vorzeiger befördert oder erstattet.
5) TICKETSTORNIERUNG UND ERSTATTUNG
6) VERWEIGERTER EIN-/AUSGANG
In Fällen, in denen dem Passagier die Ein-/Ausreise aufgrund von gerichtlichen, administrativen, Visa-Problemen oder Problemen mit Fahrzeugen, Haustieren usw. verweigert wird, endet der Servicevertrag und es werden keine Erstattungen akzeptiert.
7) FAHRTAUSFALL / ÄNDERUNG
- Agenturen sind verpflichtet, Mobilnummern zu registrieren, damit Passagiere über Stornierungen informiert werden können.
- Bei wetterbedingten Stornierungen erhalten Passagiere eine bedingungslose 100% Erstattung.
- Der Verkäufer ist nicht für Unterkunfts- oder Verpflegungskosten bei höherer Gewalt verantwortlich.
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, Abfahrtszeit oder Schiff bei außerplanmäßigen Inspektionen oder Pannen zu ändern.
8) TICKETKONTROLLE
Ticketkontrollen erfolgen am Schiffseingang mittels Barcodes. Passagiere mit stornierten oder geänderten Tickets werden nicht an Bord gelassen.
9) SONDERWÜNSCHE / HAUSTIERE
- Agenturen müssen den Beförderer mindestens 2 Stunden vor Abfahrt über Passagiere mit besonderen Bedürfnissen informieren.
- Erforderliche Dokumente für Haustiere müssen von den Büros des Beförderers angefordert und 2 Tage vor der Reise eingereicht werden. Die Reise kann ohne Genehmigung der Veterinärbehörde nicht bestätigt werden.
Letzte Aktualisierung: Januar 2025